Behördendschungel? - Ab hier übernehmen wir!

Sie waren bereits beim Bürgermeister und/oder Bauamt mit Ihrem Anliegen, und wurden an ein Planungsbüro verwiesen/weitergeleitet?

 

Hier sind Sie richtig! Sie als Vorhabenträger bzw. Investor haben nun sicherlich viele Fragen, die wir bereits hier bzw. in einem persönlichen Gespräch klären können.

 

Um Ihr Vorhaben zu realisieren, ist eine Baugenehmigung essentiell. Um einen Bauantrag stellen zu können, bedarf es der Überprüfung der planungsrechtlichen Voraussetzungen. Diese können soweit keine Innerortslage oder ein privilegiertes Vorhaben im Außenbereich vorliegen, über ein Bauleitverfahren (z.B. Bebauungsplan (B-Plan), Innen- oder Außenbereichssatzung) erreicht werden. Diese Verfahren, welche die Einhaltung bestimmter öffentlich-rechtlicher Vorschriften prüfen, begleiten wir für Sie in Abstimmung mit den Bauämtern der Städte und Gemeinden sowie der Stadt- bzw. Gemeindevertretern. Nach erfolgreichem Verfahrensabschluss (Inkrafttreten der jeweilig angestrebten Satzung) können Sie Ihren Bauantrag stellen. Für die Erstellung eines Bauantrags ist Ihr Architekt bzw. bauausführende Firma Ansprechpartner.

 

Unser Team aus kompetenten und erfahrenen Ingenieuren/Master in einem interdisziplinären Gefüge aus Stadtplanung und -forschung, Architektur, Landschaftsplanung und Geographie arbeitet zügig und durchsetzungsfähigGroßen Wert legen wir auf eine transparente Arbeitsweise gegenüber unseren Auftraggebern. Probleme werden frühzeitig erkannt, sorgfältig und vor Ort betrachtet und zielstrebig gelöst.

 

Unter Betrachtung städtebaulicher Zusammenhänge, finden wir für jedes Ihrer Vorhaben individuelle Lösungen und setzen uns für Sie ein.

 

Unser Ziel ist es für jedes Vorhaben, soweit dieses von der Stadt/Gemeinde unterstützt wird, unabhängig seiner Maßstäblichkeit und Anforderungen, unanfechtbare planungsrechtliche Sicherheit zu schaffen.

 

Wir beraten und begleiten Sie gern auf Ihrem Weg bis zum Bauantrag.

 

Sprechen Sie uns einfach an!