LANDSCHAFTS- UND NATURSCHUTZFACHPLANUNG

Der Gesetzgeber fordert, dass bis auf wenige Ausnahmen alle Bauleitpläne - also Flächennutzungs- und verbindliche Bauleitpläne - einer Umweltprüfung zu unterziehen sind. Wesentliche Rechtsfolge der Umweltprüfung ist die Verpflichtung der Städte und Gemeinden (als Träger der kommunalen Bauleitplanung) im Rahmen des Bauleitplanverfahrens einen Umweltbericht zu erstellen, in dem die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt, beschrieben und bewertet werden. Zudem sind die Belange des Artenschutzes sowie des gesetzlichen Biotopschutzes besonders zu beachten.

 

Mit unserem interdisziplinär besetzten Team aus Stadtplanern, Architekten, Geografen und Landschaftsplanern sind wir in der Lage die geplante städtebauliche Entwicklung mit der Bestandssituation zu überlagern und naturschutzfachliche Konflikte möglichst frühzeitig zu identifizieren und adäquate Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und/oder Kompensation abzuleiten. Die Abstimmung mit Fachbehörden sowie der Zusammenarbeit mit Gutachterbüros ist hierbei wesentlicher Bestandteil unserer Arbeit, um einen Bauleitplan zu entwickeln, der sowohl ein städtebaulich ambitioniertes Ziel verfolgt, als auch die besonderen Belange des Natur- und Artenschutzes berücksichtigt.

 

Unsere Leistungen

  • Erstellung von Umweltberichten
  • Erstellung von Eingriffsbilanzierung
  • Überarbeitung / Aktualisierung von Eingriffsbilanzierungen
  • Erstellung von Artenschutzfachbeiträgen (ggf. Ergänzung durch externe Faunistische Gutachten)
  • Erstellung von Vorprüfungen für Natura 2000-Gebiete (ggf. Ergänzung durch externe Faunistische Gutachten)
  • Verfassen von Ausnahmeanträgen vom Biotopschutz und Landschaftsschutzgebieten

Projekte

(Auswahl)

 

Stadt Ribnitz-Damgarten

BP Nr. 56 "Sondergebiet Hafen Ribnitz" | Ergänzung

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BP Nr. 28 "Gewerbegebiet Tannenberg" | Ergänzung der 1. Änderung

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Vorhabenbezogener BP Nr. 30 "Lebensmittel-Discounter Damgartener Chaussee 61c"

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Amt Barth

(LK Vorpommern-Rügen)

Gemeinde Fuhlendorf

Innenbereichssatzung OT Bodstedt

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BP Nr. 18 | 4. Änderung des FNP Fuhlendorf

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